Fahrschule Glauchau

Fahrschule K-TEAM Inh. Tino Krause

Fahrschule Glauchau
Termine - Seminare

Adresse
Lichtensteiner Straße 70
Ort
08371  Glauchau
Telefonnummer
034494 70239
E-Mail
fahrschule-k-team@t-online.de
Facebook
Fahrschule-K-Team-259332427458254
Website
www.fahrschule-k-team.de

Informationen

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule K-Team Inh. Tino Krause in Glauchau! Unser Angebot solide, freundliche und preiswerte Ausbildung in den Bereichen LKW, Traktor, PKW sowie Zweirad Berufskraftfahrerausbildung und Berufskraftfahrerweiterbildung Weiterbildung nach BKfFQG und BKrFQV Aufbauseminare für Führerscheinbesitzer auf Probe sowie Seminare zum Punktabbau Fahrerschulungen / Verkehrsteilnehmerschulungen in Betrieben, Vereinen und bei der Feuerwehr Auffrischungskurse für Führerscheinbesitzer PKW Automatikausbildung Melden Sie sich an. Wir freuen uns auf Sie! Wir sind von Montag bis Freitag 9-12 Uhr telefonisch unter 034494/290843 oder 0176/84826894 erreichbar.

Keywords Aufbauseminare, Dreirädrige Kleinkrafträder, Fahrerschulungen, Fahrschule, Kleinkrafträder, LKW, Mokick, Moped, Motorrad, PKW, PKW Automatikausbildung, Punktabbau, Traktor, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Zweiräder.

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Öffnungszeiten

Wir sind von Montag bis Freitag 9-12 Uhr telefonisch unter 034494/290843 oder 0176/84826894 erreichbar.

Unsere Leistungen

  • B / B17

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. eingeschlossene Klassen AM und L Mindestalter B -> 18 Jahre B 17 -> 17 Jahre

    Link: B / B17

  • B 197

    Die Ausbildung erfolgt aber auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. In die Ausbildung werden 10 Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe eingebunden. Es dürfen damit alle Fahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit Schalt- oder Automatikgetriebe. eingeschlossene Klassen AM und L

    Link: B 197

  • BE

    Eine Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen. Vorbesitz Klasse B erforderlich. eingeschlossene Klassen B 96

    Link: BE

  • B 96

    Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg besteht.

    Link: B 96

  • B 196

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer mind. 25 Jahre alt ist und bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Berechtigung gilt nur im Inland.

    Link: B 196

  • AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) Dreirädrige Kleinkrafträder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

    Link: AM

  • A1

    Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW. eingeschlossene Klassen AM

    Link: A1

  • A2

    Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. eingeschlossene Klassen AM / A1

    Link: A2

  • A

    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einem Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren. eingeschlossene Klassen A2

    Link: A

  • A 80

    Die Ausbildung der Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80 im Alter von 21 bis 24 Jahren ermöglicht Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen dann automatisch (ohne weitere Prüfung) Krafträder der Klasse A fahren! eingeschlossene Klassen AM / A1

    Link: A 80

  • C1

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz). Auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Vorbesitz Klasse B erforderlich.

    Link: C1

  • C1E

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigt. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigt.

    Link: C1E

  • C

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen (inclusive Fahrersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässige Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger - nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder zur Überführung an einen anderen Ort.

    Link: C

  • CE

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig. Vorbesitz Klasse C erforderlich. eingeschlossene Klassen BE/C1E + T

    Link: CE

  • L

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

    Link: L

  • T

    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhängern). eingeschlossene Klassen L + AM

    Link: T

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